Netto-Gehalt · 2026
12.000 € brutto in Steuerklasse VI: Netto 2026
12.000 € brutto im Monat sind in Steuerklasse VI 6.138,28 € netto, nach 4.092,83 € Lohnsteuer und 1.543,79 € Sozialabgaben. Ohne Kirchensteuer, kinderlos über 23, gesetzlich versichert mit 2,9 % Zusatzbeitrag.
- Netto im Monat6.138 €
- Netto im Jahr73.659 €
- Lohnsteuer im Monat4.093 €
- Sozialabgaben im Monat1.544 €
Wohin Ihre 12.000 € gehen
| Posten | Pro Monat | Pro Jahr | Mit 9 % Kirchensteuer |
|---|---|---|---|
| Brutto | 12.000,00 € | 144.000,00 € | 12.000,00 € |
| Lohnsteuer | −4.092,83 € | −49.113,96 € | −4.092,83 € |
| Solidaritätszuschlag | −225,10 € | −2.701,20 € | −225,10 € |
| Rentenversicherung | −785,85 € | −9.430,20 € | −785,85 € |
| Arbeitslosenversicherung | −109,85 € | −1.318,20 € | −109,85 € |
| Krankenversicherung | −508,59 € | −6.103,08 € | −508,59 € |
| Pflegeversicherung | −139,50 € | −1.674,00 € | −139,50 € |
| Kirchensteuer | keine | keine | −368,35 € |
| Netto | 6.138,28 € | 73.659,36 € | 5.769,93 € |
Mit 8 % Kirchensteuer (Baden-Württemberg, Bayern) bleiben 5.810,86 € netto.
Was 12.000 € in Steuerklasse VI bedeuten
Bei 12.000 € brutto im Monat behält Ihr Arbeitgeber in Steuerklasse VI 4.092,83 € Lohnsteuer ein, das sind 34,1 % des Bruttos. Zweite und weitere Arbeitsverhältnisse. Klasse VI gilt für zweite Jobs: kein Grundfreibetrag und kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 € sind im Hauptjob enthalten), daher 620 € mehr Lohnsteuer im Monat als in Klasse I.
Sozialabgaben: Rentenversicherung 785,85 €, Arbeitslosenversicherung 109,85 €, Krankenversicherung 508,59 €, Pflegeversicherung 139,50 €, zusammen 1.543,79 € (12,9 % des Bruttos). Über 8.450 € im Monat zahlen Sie in Renten- und Arbeitslosenversicherung keine weiteren Beiträge, über 5.812,50 € auch nicht mehr in Kranken- und Pflegeversicherung: Die Abgaben sind gedeckelt, ihr Anteil am Brutto sinkt.
Der Solidaritätszuschlag beträgt 225,10 €: Er fällt erst an, wenn die Jahreslohnsteuer über 20.350 € liegt (in Klasse III doppelt so hoch), und steigt dann in einer Milderungszone auf 5,5 %. Wer Kirchensteuer zahlt, gibt zusätzlich 327,42 € im Monat ab (8 % in Baden-Württemberg und Bayern) oder 368,35 € (9 % in den übrigen Ländern). Mit 144.000 € brutto im Jahr liegen Sie über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 €: Sie dürfen aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten. Der private Beitrag hängt von Alter, Tarif und Gesundheit ab und wird hier nicht berechnet.
Von den nächsten 100 € brutto bleiben Ihnen etwa 56 € netto: Lohnsteuer, Soli und Sozialabgaben machen zusammen 44,3 % aus. Insgesamt gehen 48,8 % des Bruttos an Steuern und Sozialabgaben, netto bleiben 6.138,28 € im Monat und 73.659 € im Jahr.
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer; sie wird bei der Veranlagung angerechnet (so weist es auch der Rechner des BMF aus). Die Steuerklasse verschiebt deshalb vor allem, wann das Geld abgeht, nicht unbedingt wie viel im Jahr bleibt. Aus 1.543,79 € Sozialabgaben im Monat entstehen Ihre Ansprüche auf Rente, Arbeitslosengeld und Krankenversicherungsleistungen.
12.000 € in allen sechs Steuerklassen
| Steuerklasse | Lohnsteuer | Soli | Netto im Monat |
|---|---|---|---|
| Steuerklasse I | 3.472,75 € | 191,00 € | 6.792,46 € |
| Steuerklasse II | 3.323,58 € | 182,79 € | 6.949,84 € |
| Steuerklasse III | 2.558,83 € | 0,00 € | 7.897,38 € |
| Steuerklasse IV | 3.472,75 € | 191,00 € | 6.792,46 € |
| Steuerklasse V | 4.048,50 € | 222,66 € | 6.185,05 € |
| Steuerklasse VI | 4.092,83 € | 225,10 € | 6.138,28 € |
Ihr Netto 2026
Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein. Alles wird sofort berechnet, und der Link in der Adresszeile merkt sich Ihre Angaben.
Laut Steuer-ID (ELStAM); sie wirken nur auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, nicht auf die Lohnsteuer. Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Pflegebeitrag um 0,25 Prozentpunkte je Kind, höchstens um 1 Prozentpunkt.
Der durchschnittliche Satz 2026 beträgt 2,9 %; Ihre Kasse kann abweichen. Die Hälfte zahlen Sie.
Geschätztes Netto
6.138,28 €
Monat, nach Steuern und Sozialabgaben
- Lohnsteuer
- Soli und Kirchensteuer
- Sozialabgaben
- Netto
| Posten | Monat | Jahr |
|---|---|---|
| Brutto | 12.000,00 € | 144.000,00 € |
| Lohnsteuer | −4.092,83 € | −49.113,96 € |
| Solidaritätszuschlag | −225,10 € | −2.701,20 € |
| Rentenversicherung | −785,85 € | −9.430,20 € |
| Arbeitslosenversicherung | −109,85 € | −1.318,20 € |
| Krankenversicherung | −508,59 € | −6.103,08 € |
| Pflegeversicherung | −139,50 € | −1.674,00 € |
| Netto | 6.138,28 € | 73.659,36 € |
| Steuern (Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer) am Brutto | 36 % | |
| Steuern und Sozialabgaben am Brutto | 48,8 % | |
| Von den nächsten 100 € brutto abgezogen | 44,3 % | |
Ihr Jahresbrutto liegt über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 €: Sie dürfen aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten. Der private Beitrag hängt von Alter, Tarif und Gesundheit ab und wird hier nicht berechnet.
Rechnet nach dem Programmablaufplan 2026 des BMF (Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer-Bemessungsgrundlage), Quellen gelesen am 2026-10-03. Ohne sonstige Bezüge, Freibeträge und Versorgungsbezüge. Eine Schätzung, keine Lohn- oder Steuerberatung; Ihre Abrechnung gilt.
Fragen zu 12.000 € brutto
Wie viel netto bleiben bei 12.000 € brutto in Steuerklasse VI?
6.138,28 € im Monat (73.659,36 € im Jahr) für 2026, ohne Kirchensteuer, mit gesetzlicher Versicherung, einem Zusatzbeitrag von 2,9 % und dem Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung. Lohnsteuer 4.092,83 €, Soli 225,10 €, Sozialabgaben 1.543,79 €.
Wie hoch ist die Lohnsteuer bei 12.000 € brutto in Steuerklasse VI?
4.092,83 € im Monat, 49.114 € im Jahr. Das zu versteuernde Einkommen beträgt 127.001 € im Jahr, nachdem Pauschbeträge und die Vorsorgepauschale (16.999 €) abgezogen sind.
Was bleibt bei 12.000 € brutto in den anderen Steuerklassen?
Steuerklasse I: 6.792,46 €; Steuerklasse II: 6.949,84 €; Steuerklasse III: 7.897,38 €; Steuerklasse IV: 6.792,46 €; Steuerklasse V: 6.185,05 €; Steuerklasse VI: 6.138,28 €
Ähnliche Gehälter in Steuerklasse VI
Schätzung für 2026 nach dem Programmablaufplan des BMF, Quellen gelesen am 2026-10-03. Ohne sonstige Bezüge und Freibeträge. Keine Lohn-, Steuer- oder Finanzberatung.
