Deutschland · 2026
Was bleibt Ihnen netto?
Geben Sie Ihr Bruttogehalt und Ihre Steuerklasse ein und sehen Sie Ihr Netto nach Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben. Die Lohnsteuer folgt dem Programmablaufplan des BMF.
Ihr Netto 2026
Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein. Alles wird sofort berechnet, und der Link in der Adresszeile merkt sich Ihre Angaben.
Laut Steuer-ID (ELStAM); sie wirken nur auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, nicht auf die Lohnsteuer. Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Pflegebeitrag um 0,25 Prozentpunkte je Kind, höchstens um 1 Prozentpunkt.
Der durchschnittliche Satz 2026 beträgt 2,9 %; Ihre Kasse kann abweichen. Die Hälfte zahlen Sie.
Geschätztes Netto
2.333,25 €
Monat, nach Steuern und Sozialabgaben
- Lohnsteuer
- Sozialabgaben
- Netto
| Posten | Monat | Jahr |
|---|---|---|
| Brutto | 3.500,00 € | 42.000,00 € |
| Lohnsteuer | −405,50 € | −4.866,00 € |
| Solidaritätszuschlag | −0,00 € | −0,00 € |
| Rentenversicherung | −325,50 € | −3.906,00 € |
| Arbeitslosenversicherung | −45,50 € | −546,00 € |
| Krankenversicherung | −306,25 € | −3.675,00 € |
| Pflegeversicherung | −84,00 € | −1.008,00 € |
| Netto | 2.333,25 € | 27.999,00 € |
| Steuern (Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer) am Brutto | 11,6 % | |
| Steuern und Sozialabgaben am Brutto | 33,3 % | |
| Von den nächsten 100 € brutto abgezogen | 45 % | |
Rechnet nach dem Programmablaufplan 2026 des BMF (Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer-Bemessungsgrundlage), Quellen gelesen am 2026-10-03. Ohne sonstige Bezüge, Freibeträge und Versorgungsbezüge. Eine Schätzung, keine Lohn- oder Steuerberatung; Ihre Abrechnung gilt.
- Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht
- Alle sechs Steuerklassen
- Mit dem BMF-Rechner auf den Cent geprüft
Rechenbeispiel
3.500 € brutto in Steuerklasse I
Ohne Kirchensteuer, kinderlos über 23, gesetzlich versichert mit 2,9 % Zusatzbeitrag bleiben 2.333,25 € netto im Monat (27.999,00 € im Jahr).
| Posten | Betrag im Monat |
|---|---|
| Brutto | 3.500,00 € |
| Lohnsteuer | −405,50 € |
| Rentenversicherung (9,3 %) | −325,50 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,3 %) | −45,50 € |
| Krankenversicherung (7,3 % + Zusatzbeitrag/2) | −306,25 € |
| Pflegeversicherung (1,8 % + 0,6 %) | −84,00 € |
| Netto | 2.333,25 € |
Sozialabgaben zusammen 761,25 €, Steuern 405,50 €.
Steuerklassen
Für wen welche Klasse gilt
- Steuerklasse ILedige, Geschiedene und dauernd Getrenntlebende
- Steuerklasse IIAlleinerziehende, mit dem Entlastungsbetrag von 4.260 €
- Steuerklasse IIIVerheiratete mit dem höheren Einkommen, wenn der Partner Klasse V hat (Splitting)
- Steuerklasse IVVerheiratete mit ähnlich hohem Einkommen
- Steuerklasse VVerheiratete, deren Partner Klasse III hat
- Steuerklasse VIZweite und weitere Arbeitsverhältnisse
Gehaltsseiten
Netto bei beliebten Gehältern
4 Bruttogehälter in jeder der sechs Steuerklassen, je mit Abzügen, Klassenvergleich und Kirchensteuer. Hier Klasse I.
Quellen
Jede Zahl ist amtlich belegt
Gelesen am 2026-10-03. Die Rechenregeln stehen im XML-Pseudocode des BMF (Lohnsteuer2026.xml), den dieser Rechner Zeile für Zeile übersetzt.
- BMF: Programmabläufe zur Lohnsteuer für/ab 2026
Der Programmablaufplan 2026 (BMF-Schreiben vom 12. November 2025): Tarif nach § 32a EStG, Klassen I bis VI, Vorsorgepauschale, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer-Bemessungsgrundlage. Die Zahlen wurden aus dem XML-Pseudocode des BMF gelesen, den die Quellenprüfung nicht lesen kann.
- BMF: XML-Pseudocodes der Programmabläufe
Lohnsteuer2026.xml (Stand 2025-10-23): Grundfreibetrag 12.348 €, Tarifzonen bis 17.800 / 69.879 / 277.826 €, Pauschbeträge, Beitragssätze und Bemessungsgrenzen der Vorsorgepauschale, Grenzwerte der Steuerklasse V und VI
- BMF: Lohn- und Einkommensteuerrechner 2026 (öffentlicher Rechner)
Der öffentliche Lohnsteuerrechner des BMF, mit dem die Ergebnisse dieser Seite für alle sechs Steuerklassen auf den Cent verglichen wurden
- Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 101.400 € (8.450 € im Monat), Kranken- und Pflegeversicherung 69.750 € (5.812,50 €), Versicherungspflichtgrenze 77.400 € (6.450 €)
- BMG: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Allgemeiner Beitragssatz 14,6 %, durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026 von 2,9 %, Rentenversicherung 18,6 %, Jahresarbeitsentgeltgrenze 77.400 €
- BMG: Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung
Beitragssatz 3,6 % (Arbeitnehmeranteil 1,8 %), Zuschlag für Kinderlose 0,6 %, Abschlag 0,25 Prozentpunkte je Kind vom zweiten bis fünften, Sachsen mit 2,3 %
Annahmen und was fehlt
- Laufendes Monatsgehalt für das ganze Jahr, ohne Weihnachtsgeld oder andere sonstige Bezüge, Freibeträge, Versorgungsbezüge und Altersentlastungsbetrag.
- Die Vorsorgepauschale in der Lohnsteuer folgt den fiktiven Sätzen des Programmablaufplans (Krankenversicherung 7,0 % statt 7,3 %); abgezogen werden die tatsächlichen Beiträge.
- Die Kirchensteuer wird mit 8 % (Baden-Württemberg, Bayern) oder 9 % von der Maßstabsteuer berechnet und auf den Cent abgeschnitten, wie es der BMF-Rechner tut; Kappung und Mindestkirchensteuer sind nicht berücksichtigt.
- Die Sozialabgaben stammen aus den gesetzlichen Sätzen und den Bemessungsgrenzen 2026; kassenindividuelle Besonderheiten, Übergangsbereich und Beiträge von Studierenden oder Rentnern fehlen.
- Private Krankenversicherung: nur der Hinweis auf die Versicherungspflichtgrenze, kein Beitrag und keine Empfehlung.
Fragen
Brutto und Netto in Deutschland
Wie wird das Netto in Deutschland berechnet?
Vom Brutto gehen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab, dazu die Arbeitnehmeranteile an Renten- (9,3 %), Arbeitslosen- (1,3 %), Kranken- (7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags) und Pflegeversicherung (1,8 %, mit Zuschlägen und Abschlägen). Die Lohnsteuer folgt dem Programmablaufplan des BMF und hängt von der Steuerklasse ab.
Was bedeuten die Steuerklassen?
Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene und dauernd Getrenntlebende; Steuerklasse II: Alleinerziehende, mit dem Entlastungsbetrag von 4.260 €; Steuerklasse III: Verheiratete mit dem höheren Einkommen, wenn der Partner Klasse V hat (Splitting); Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlich hohem Einkommen; Steuerklasse V: Verheiratete, deren Partner Klasse III hat; Steuerklasse VI: Zweite und weitere Arbeitsverhältnisse.
Warum zahle ich ab einem bestimmten Gehalt keine höheren Sozialabgaben?
Es gibt Beitragsbemessungsgrenzen: In der Renten- und Arbeitslosenversicherung zählen höchstens 101.400 € im Jahr, in der Kranken- und Pflegeversicherung höchstens 69.750 €. Darüber wächst der Abzug nicht mehr.
Ab wann darf ich in die private Krankenversicherung?
Wenn das Jahresbrutto die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € übersteigt (6.450 € im Monat). Der private Beitrag hängt von Alter, Tarif und Gesundheit ab; dieser Rechner berechnet ihn nicht und gibt keine Empfehlung.
Wie genau ist der Rechner?
Die Lohnsteuer stimmt für alle sechs Steuerklassen auf den Cent mit dem öffentlichen Lohnsteuerrechner des BMF überein (an 52 Rasterfällen und 19 Varianten geprüft). Die Sozialabgaben sind die gesetzlichen Sätze mal Bemessungsgrenzen; dafür gab es keinen unabhängigen Rechner zum Vergleich. Nicht berücksichtigt sind sonstige Bezüge, Freibeträge, Versorgungsbezüge und private Versicherung.
