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Deutschland · 2026

Was bleibt Ihnen netto?

Geben Sie Ihr Bruttogehalt und Ihre Steuerklasse ein und sehen Sie Ihr Netto nach Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben. Die Lohnsteuer folgt dem Programmablaufplan des BMF.

Ihr Netto 2026

Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein. Alles wird sofort berechnet, und der Link in der Adresszeile merkt sich Ihre Angaben.

€

Laut Steuer-ID (ELStAM); sie wirken nur auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, nicht auf die Lohnsteuer. Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Pflegebeitrag um 0,25 Prozentpunkte je Kind, höchstens um 1 Prozentpunkt.

Der durchschnittliche Satz 2026 beträgt 2,9 %; Ihre Kasse kann abweichen. Die Hälfte zahlen Sie.

Netto 2.333,25 € Monat
  • Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht
  • Alle sechs Steuerklassen
  • Mit dem BMF-Rechner auf den Cent geprüft

Rechenbeispiel

3.500 € brutto in Steuerklasse I

Ohne Kirchensteuer, kinderlos über 23, gesetzlich versichert mit 2,9 % Zusatzbeitrag bleiben 2.333,25 € netto im Monat (27.999,00 € im Jahr).

Von 3.500 € brutto zu netto
PostenBetrag im Monat
Brutto3.500,00 €
Lohnsteuer−405,50 €
Rentenversicherung (9,3 %)−325,50 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)−45,50 €
Krankenversicherung (7,3 % + Zusatzbeitrag/2)−306,25 €
Pflegeversicherung (1,8 % + 0,6 %)−84,00 €
Netto2.333,25 €

Sozialabgaben zusammen 761,25 €, Steuern 405,50 €.

Gehaltsseiten

Netto bei beliebten Gehältern

4 Bruttogehälter in jeder der sechs Steuerklassen, je mit Abzügen, Klassenvergleich und Kirchensteuer. Hier Klasse I.

Alle Gehälter und KlassenSozialabgabenKirchensteuer

Quellen

Jede Zahl ist amtlich belegt

Gelesen am 2026-10-03. Die Rechenregeln stehen im XML-Pseudocode des BMF (Lohnsteuer2026.xml), den dieser Rechner Zeile für Zeile übersetzt.

  • BMF: Programmabläufe zur Lohnsteuer für/ab 2026

    Der Programmablaufplan 2026 (BMF-Schreiben vom 12. November 2025): Tarif nach § 32a EStG, Klassen I bis VI, Vorsorgepauschale, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer-Bemessungsgrundlage. Die Zahlen wurden aus dem XML-Pseudocode des BMF gelesen, den die Quellenprüfung nicht lesen kann.

    Gelesen 2026-10-03

  • BMF: XML-Pseudocodes der Programmabläufe

    Lohnsteuer2026.xml (Stand 2025-10-23): Grundfreibetrag 12.348 €, Tarifzonen bis 17.800 / 69.879 / 277.826 €, Pauschbeträge, Beitragssätze und Bemessungsgrenzen der Vorsorgepauschale, Grenzwerte der Steuerklasse V und VI

    Gelesen 2026-10-03

  • BMF: Lohn- und Einkommensteuerrechner 2026 (öffentlicher Rechner)

    Der öffentliche Lohnsteuerrechner des BMF, mit dem die Ergebnisse dieser Seite für alle sechs Steuerklassen auf den Cent verglichen wurden

    Gelesen 2026-10-03

  • Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2026

    Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 101.400 € (8.450 € im Monat), Kranken- und Pflegeversicherung 69.750 € (5.812,50 €), Versicherungspflichtgrenze 77.400 € (6.450 €)

    Gelesen 2026-10-03

  • BMG: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

    Allgemeiner Beitragssatz 14,6 %, durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026 von 2,9 %, Rentenversicherung 18,6 %, Jahresarbeitsentgeltgrenze 77.400 €

    Gelesen 2026-10-03

  • BMG: Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung

    Beitragssatz 3,6 % (Arbeitnehmeranteil 1,8 %), Zuschlag für Kinderlose 0,6 %, Abschlag 0,25 Prozentpunkte je Kind vom zweiten bis fünften, Sachsen mit 2,3 %

    Gelesen 2026-10-03

Annahmen und was fehlt

  • Laufendes Monatsgehalt für das ganze Jahr, ohne Weihnachtsgeld oder andere sonstige Bezüge, Freibeträge, Versorgungsbezüge und Altersentlastungsbetrag.
  • Die Vorsorgepauschale in der Lohnsteuer folgt den fiktiven Sätzen des Programmablaufplans (Krankenversicherung 7,0 % statt 7,3 %); abgezogen werden die tatsächlichen Beiträge.
  • Die Kirchensteuer wird mit 8 % (Baden-Württemberg, Bayern) oder 9 % von der Maßstabsteuer berechnet und auf den Cent abgeschnitten, wie es der BMF-Rechner tut; Kappung und Mindestkirchensteuer sind nicht berücksichtigt.
  • Die Sozialabgaben stammen aus den gesetzlichen Sätzen und den Bemessungsgrenzen 2026; kassenindividuelle Besonderheiten, Übergangsbereich und Beiträge von Studierenden oder Rentnern fehlen.
  • Private Krankenversicherung: nur der Hinweis auf die Versicherungspflichtgrenze, kein Beitrag und keine Empfehlung.

Fragen

Brutto und Netto in Deutschland

Wie wird das Netto in Deutschland berechnet?

Vom Brutto gehen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab, dazu die Arbeitnehmeranteile an Renten- (9,3 %), Arbeitslosen- (1,3 %), Kranken- (7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags) und Pflegeversicherung (1,8 %, mit Zuschlägen und Abschlägen). Die Lohnsteuer folgt dem Programmablaufplan des BMF und hängt von der Steuerklasse ab.

Was bedeuten die Steuerklassen?

Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene und dauernd Getrenntlebende; Steuerklasse II: Alleinerziehende, mit dem Entlastungsbetrag von 4.260 €; Steuerklasse III: Verheiratete mit dem höheren Einkommen, wenn der Partner Klasse V hat (Splitting); Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlich hohem Einkommen; Steuerklasse V: Verheiratete, deren Partner Klasse III hat; Steuerklasse VI: Zweite und weitere Arbeitsverhältnisse.

Warum zahle ich ab einem bestimmten Gehalt keine höheren Sozialabgaben?

Es gibt Beitragsbemessungsgrenzen: In der Renten- und Arbeitslosenversicherung zählen höchstens 101.400 € im Jahr, in der Kranken- und Pflegeversicherung höchstens 69.750 €. Darüber wächst der Abzug nicht mehr.

Ab wann darf ich in die private Krankenversicherung?

Wenn das Jahresbrutto die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € übersteigt (6.450 € im Monat). Der private Beitrag hängt von Alter, Tarif und Gesundheit ab; dieser Rechner berechnet ihn nicht und gibt keine Empfehlung.

Wie genau ist der Rechner?

Die Lohnsteuer stimmt für alle sechs Steuerklassen auf den Cent mit dem öffentlichen Lohnsteuerrechner des BMF überein (an 52 Rasterfällen und 19 Varianten geprüft). Die Sozialabgaben sind die gesetzlichen Sätze mal Bemessungsgrenzen; dafür gab es keinen unabhängigen Rechner zum Vergleich. Nicht berücksichtigt sind sonstige Bezüge, Freibeträge, Versorgungsbezüge und private Versicherung.